Impressum

-        -         Offizieller VfB-Fanclub Edelweissrot

-        -         Rechtsform: nicht eingetragener Verein

-        -         Gegründet: 30.04.2010

-        -         Vorsitzender: Oliver Sievers

-        -         Stellv. Vorsitzender: Karl-Friedrich Moersch

-        -         Schriftführer: Ronald Ludwig

-        -      Webmaster: Claus Alber   

-        -         Sitz des (nicht eingetragenen) Vereins: Jägerstrasse 40, 70174 Stuttgart

-        -         Telefon: 0711-93317110; Fax: 0711-93317115

-        -         E-Mail: edelweissrot@web.de

-        -         Homepage: www.edelweissrot.de


 

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Edel-Weiss-Rot Satzung vom 30.04.2010

Satzung FanClub Edel-Weiss-Rot

§ 1 Name, Sitz und Gründungsdatum

Der Fanclub führt den Namen EDEL-WEISS-ROT, hat seinen Sitz in Stuttgart,

Jägerstasse 40 und wurde am 30.04.2010 gegründet.

§ 2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Zweck des Vereins

Sinn und Zweck des Vereins ist die Unterstützung des VfB Stuttgart bei Heim

- und Auswärtsspielen. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens

das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Verein ist

politisch neutral und hat keine links- und rechtsextremistischen Inhalte. Der

Verein erfüllt seine Aufgabe gegebenenfalls auch durch Veranstaltung von

gemeinsamen Ausflügen, Gesellschaftsabenden oder Ähnliches.

§ 4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft

a.) Mitglied kann grundsätzlich jede natürliche Person werden. Juristische

Personen, nicht rechtsfähige Vereine, Handelsgesellschaften und andere

Personenvereinigungen werden nicht als Mitglieder aufgenommen. Über

einen Aufnahmeantrag, der schriftlich eingereicht werden muss, entscheidet

der Vorstand innerhalb angemessener Frist. Eine Ablehnung muss dem

Antragsteller mitgeteilt werden.

b.) Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.

c.) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

d.) Die Austrittserklärung hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen.

Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Schluss

eines Kalenderhalbjahres zulässig.

e.) Der Ausschluss erfolgt

· bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder den

Interessen des Vereins;

· wegen unehrenhaftem Verhaltens inner - und außerhalb des Vereins;

· bei einem Rückstand von zwei Mitgliedsbeiträgen;

· aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.

f.) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

g.) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber

dem Verein.

§ 5 Jahresbeitrag

Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe die

Mitgliederversammlung festsetzt.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein

Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Amt.

Der Vorstand besteht aus:

a.) dem 1. und 2. Vorsitzenden,

b.) dem Kassenwart,

c.) und dem Schriftführer.

Der Verein wird von den beiden Vorsitzenden gemeinsam vertreten.

Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben

lückenlos Buch zu führen.

Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.

§ 7 Wahl des Vorstandes

Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen

Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis

zur satzungsgemäßen Bestellung/Wahl des nächsten Vorstandes im Amt. Der

Vorstand muss von Zweidrittel der anwesenden Mitglieder gewählt werden.

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit

keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den

folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung

einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.

§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Der

Vorstand hat die Mitglieder zwei Wochen vorher schriftlich oder in Textform

(e-mail) zu informieren. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der

Einladung an die letzte bekannte Mitgliedsanschrift. Die Einberufung der

Versammlung muss den Gegenstand der Beschlussfassung (Tagesordnung)

bezeichnen. Auf Mitgliederversammlungen gefasste Beschlüsse sind gültig,

wenn die Mitgliederversammlung beschlussfähig ist.

Die Beschlussfähigkeit ist gegeben bei einer Mitgliederzahl von ≤ 10

Mitgliedern bei mindestens 4 anwesenden Mitgliedern;

bei einer Mitgliederzahl von ≤ 20 Mitgliedern bei mindestens 5 anwesenden

Mitgliedern;

bei einer Mitgliederzahl von ≤ 50 Mitgliedern bei mindestens 12 anwesenden

Mitgliedern

und bei einer Mitgliederzahl von ab 100 Mitgliedern bei mindestens 20%

anwesenden Mitgliedern;

Die Beschlussfassung erfolgt durch Handzeichen. Auf Antrag ist schriftlich

und geheim abzustimmen. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit

der anwesenden Mitglieder.

Zu einem Beschluss zur Änderung dieser Satzung ist eine Mehrheit von ¾

(dreiviertel) der erschienen Mitglieder erforderlich.

Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift

aufzunehmen. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden der Versammlung

und vom Schriftführer zu unterschreiben. Jedes Vereinsmitglied ist

berechtigt, die Niederschrift einzusehen.

§ 9 Vereinsauflösung

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der

Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der anwesenden Mitglieder für die

Auflösung des Vereins stimmen müssen. Für die Wirksamkeit eines

Beschlusses zur Vereinsauflösung ist die Anwesenheit von 50% der Mitglieder

erforderlich. Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen unter

allen Mitgliedern aufgeteilt.

Ist eine zur Beschlussfassung über die Vereinsauflösung einberufene

Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist nach Ablauf von 1 Monat

seit dem Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung mit

demselben Tagesordnungspunkt (Wiederholungsversammlung) einzuberufen.

Die neue Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen

Mitglieder beschlussfähig und kann alle Beschlüsse (auch die

Vereinsauflösung) mit einfacher Mehrheit der Anwesenden fassen.

Stuttgart, den 30.04.2010